AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre

Kategorie: B

 Kaution / Mietpreis:

Die Kaution beträgt CHF 500.- und muss vor Mietbeginn bar hinterlegt werden.

Allfällige Beanstandungen am Mietfahrzeug bei Rückgabe und nicht Einhaltung des Reglements werden direkt mit der Kaution verrechnet.

Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt zu begleichen.

Reservationen:

Reservationen sind schriftlich mittels Kontaktformular oder per E-Mail sowie auch telefonisch möglich. Auf Wunsch des Mieters können die Reservationen per E-Mail bestätigt werden.

Reservationen, welche nicht eingehalten werden können, müssen bis spätestens

48 Stunden vor Beginn der Mietzeit annulliert werden. Ansonsten werden 10 % des vereinbarten Mietpreises, jedoch mindestens CHF 100.00, in Rechnung gestellt.

Haftungsausschlüsse:

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.

Schadenfällen:

Der Mieter verpflichtet sich Unfälle und Schadenfälle jeglicher Art unverzüglich der

FLB Rental GmbH zu melden.

Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

Vorbehalte / Ausschlüsse:

Die FLB Rental GmbH behält sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen.

Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Beidseitig entstehen keine Mehrkosten.

Ausland:

Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden.

Allfällige Ausnahmen können durch die FLB Rental GmbH bewilligt werden und müssen vorgängig schriftlich eingeholt werden.

Versicherung:

Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung sind im Mietpreis inkl.

Der Selbstbehalt beträgt bei Vollkasko: ab dem 25. Geburtstag CHF 2000.- , vor dem 25. Geburtstag CHF 4000.-

Der Selbstbehalt beträgt bei Haftpflicht: ab dem 25. Geburtstag CHF 0.- , vor dem 25. Geburtstag CHF 2000.-

Schäden bis zu dieser Summe, gehen immer zu Lasten des Mieters.

Nicht versichert sind:

Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden etc. welche durch nicht ordnungsgemäßes Fahren entstanden sind (deaktivieren ESP). Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eis-glätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden haftet der Mieter.

Alkohol trinken vor oder während der Mietzeit ist verboten. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0.5 Promille sowie 0.0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden komplett vom Mieter übernommen. Die Kosten werden mit der Kaution verrechnet und der Restbetrag ist sofort zu begleichen.

Verbote:

Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des Fahrzeuges nicht deaktiviert werden. Launch Control auch nicht!

Ebenfalls verboten sind: Autorennen, ¼ -Meilen-Rennen sowie die Teilnahme an Rennsport-Anlässen, da bei diesen Schadenfällen keine Versicherungsdeckung besteht und die gesamten Kosten zu Lasten des Mieters gehen.

Rauchen, Essen und Trinken im Auto ist ebenfalls untersagt sowie das Parkieren in Tiefgaragen und engen Parkplätzen

Verkehrsübertretungen:

Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen.

Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Übergabe / Rückgabe:

Die Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeuges erfolgen an der Geschäftsstelle der FLB Rental GmbH.

Bei der Übergabe sowie bei der Rückgabe des Mietfahrzeuges wird jeweils ein Zustandsprotokoll ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich auf diesem zu vermerken.

Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vor der Rückgabe mit Bleifrei 98 oder V-Power vollzutanken. Quittung muss beigelegt werden ansonsten werden 100.- CHF verrechnet!

Fehlmanipulationen:

Schäden am Mietfahrzeug durch überdrehen des Motors, überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss sowie jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter.

Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden und werden bei Rückgabe des Mietfahrzeuges direkt mit der Kaution verrechnet. Sollte nach der Verrechnung der Kaution noch eine Restschuld bestehen, wird diese vor Ort beglichen.

Fahren einer Drittperson:

Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.

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